9. Oktober 2024
Echoraum zu den künftigen Nutzungen im Zeughausareal
Die heutigen Nutzer*innen der Zeughäuser, Fachpersonen und Verantwortliche der Stadtverwaltung diskutierten vergangene Woche in einem Echoraum über das Nutzungskonzept für die Zeughäuser.
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1. Juli 2024
Planerwahlverfahren Zeughäuser abgeschlossen
Die Stadt Zürich hat geeignete Partner für die Planung und Realisierung der Instandsetzung der Zeughäuser gefunden.
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13. Mai 2024
Rekurs verzögert Umbau und öffentliche Nutzung der Militärkaserne
Gegen die Baubewilligung für die Militärkaserne hat der Zürcher Heimatschutz Rekurs eingereicht. Damit verzögern sich der Umbau und damit die Neunutzung um mindestens ein Jahr.
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Das Zeughausareal umfasst die Zeughäuser 1 bis 5 und den Zeughaushof. Die Zeughäuser werden für soziale, kulturelle, quartierorientierte und gewerbliche Nutzungen instandgesetzt.
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Die Kasernenwiese wird zusammen mit den Flächen um Militär- und Polizeikaserne wieder in vollem Umfang als öffentlicher Freiraum nutzbar. Das Nutzungsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Öffentlichkeit. Wie bisher können auf der Wiese zeitweise Veranstaltungen stattfinden. Der Zeughaushof wird als öffentlich zugänglicher Freiraum erhalten.
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In die Militärkaserne soll das Bildungszentrum für Erwachsene (BiZE) einziehen. Im Erdgeschoss entstehen überwiegend publikumsorientierte Nutzungen. Der zentrale Durchgang des Gebäudes wird zu einem öffentlichen Weg.
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Mit Auszug der Kantonspolizei wird die Polizeikaserne ab 2023 zwischengenutzt. Das Gebäude soll einerseits für Begegnung und Kultur offenstehen, andererseits soll Raum zur Förderung von Kreativität und Innovation bereitstehen. Das denkmalgeschützte Gebäude wird im Anschluss an die Zwischennutzung instandgesetzt und für Nutzungen im Rahmen der Leitidee des Masterplans bereitgestellt.
Ausgehend vom Zukunftsbild, das im 2013/2014 gemeinsam mit der Bevölkerung erarbeitet wurde, haben Kanton und Stadt eine Vision für das Kasernenareal entwickelt:
Das Kasernenareal ist ein städtischer und regionaler Magnet mit Quartierbezug – ein lebendiger, möglichst allen zugänglicher Erholungs-, Begegnungs- und Arbeitsort. Die vielfältigen privaten und öffentlichen Nutzungen und Angebote auf dem Areal zeichnen sich dadurch aus, dass sie in erster Linie gemeinwohlorientiert sind und sich auch wandeln können.
Kulturelle Nutzungen, kleinere Gewerbebetriebe, Nutzungen mit sozialer Ausrichtung sowie Bildungs- und Freizeitnutzungen prägen das gesamte Areal. Zwischen- und temporäre Nutzungen sind erwünscht. Der Zeughaushof und die Kasernenwiese sind vielseitig und ganzjährig nutzbare Freizeitorte und stadtteilverbindende Freiräume.
Veränderungen am gestalteten Ensemble geschehen mit grosser Zurückhaltung. Anbauten sind möglich. Die Gestaltung der Freiräume unterstützt eine vielseitige Nutzung.
Das Kasernenareal erhält eine transparente Betriebsorganisation und ein Nutzungsmanagement, welches Flächen nach klaren Kriterien vergibt und auf einen stimmigen Nutzungsmix achtet. Es ermöglicht eine flexible und schrittweise Entwicklung. Das Areal wird nicht gewinnorientiert geführt.
Ausgehend vom Zukunftsbild, das im 2013/2014 gemeinsam mit der Bevölkerung erarbeitet wurde, haben Kanton und Stadt eine Vision für das Kasernenareal entwickelt:
Das Kasernenareal ist ein städtischer und regionaler Magnet mit Quartierbezug – ein lebendiger, möglichst allen zugänglicher Erholungs-, Begegnungs- und Arbeitsort. Die vielfältigen privaten und öffentlichen Nutzungen und Angebote auf dem Areal zeichnen sich dadurch aus, dass sie in erster Linie gemeinwohlorientiert sind und sich auch wandeln können.
Kulturelle Nutzungen, kleinere Gewerbebetriebe, Nutzungen mit sozialer Ausrichtung sowie Bildungs- und Freizeitnutzungen prägen das gesamte Areal. Zwischen- und temporäre Nutzungen sind erwünscht. Der Zeughaushof und die Kasernenwiese sind vielseitig und ganzjährig nutzbare Freizeitorte und stadtteilverbindende Freiräume.
Veränderungen am gestalteten Ensemble geschehen mit grosser Zurückhaltung. Anbauten sind möglich. Die Gestaltung der Freiräume unterstützt eine vielseitige Nutzung.
Das Kasernenareal erhält eine transparente Betriebsorganisation und ein Nutzungsmanagement, welches Flächen nach klaren Kriterien vergibt und auf einen stimmigen Nutzungsmix achtet. Es ermöglicht eine flexible und schrittweise Entwicklung. Das Areal wird nicht gewinnorientiert geführt.
Heute existieren bereits diverse Angebote und Nutzungen auf dem Kasernenareal Zürich.
Informieren Sie sich über bereits bestehende Organisationen, Gastrobetriebe, Freizeitaktivitäten und Kulturprojekte.
Heute existieren bereits diverse Angebote und Nutzungen auf dem Kasernenareal Zürich.
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Die Zürcher Kasernenanlage entstand in den Jahren 1864–1876 nach einem von Staatsbauinspektor Johann Caspar Wolff (1818–1891) verfassten Generalplan. In der Tradition einer barocken Schlossanlage ordnete er die Stallungen, das Kasernen-Hauptgebäude, die Exerzierwiese und die Zeughäuser als gestaffelte parallele Baukörper an. Die Anlage ist auf der Tiefe von fast einem halben Kilometer auf eine gemeinsame Mittelachse ausgerichtet und überspannt die Sihl. Erst wenige Jahrzehnte früher war die Stadt mit dem Rückbau der Schanzen der Stadtbefestigung geöffnet worden. Das Kasernenareal überwand die alte Stadtgrenze der Sihl und schlug eine städtebaulich entscheidende Brücke nach Aussersihl.
Die Grosszügigkeit der Kasernenanlage war und ist im städtischen Zentrum von unbestreitbarer Einmaligkeit. Bis zum Ersten Weltkrieg war die von geschnittenen Kastanien flankierte Exerzierwiese ein wichtiger städtischer Freiraum und diente auch für zivile Anlässe als Sport-, Fest- und Versammlungsplatz. Ab dem Ersten Weltkrieg bis 1987, dem Umzug des Militärs ins Reppischtal, blieb die Anlage für die Zivilbevölkerung geschlossen.
Die Gesamtanlage gehört zu den bedeutendsten Leistungen des Historismus in der Schweiz. Jeder der drei Teile – Stallungskomplex, Kasernen-Hauptgebäude und Zeughauskomplex – ist für sich formal und räumlich differenziert durchformt. Dennoch ergibt sich eine eindrückliche Gesamtwirkung. Der lang gestreckte Zeughausflügel (Zeughaus 4 / Waffensaal / Zeughaus 3) hat als Einzelbau des Historismus nationale Bedeutung und braucht internationale Vergleiche nicht zu scheuen. Die 1873–1875 unter Staatsbauinspektor Johann Jakob Müller (1827–1879) ausgeführte Kaserne ist gegenüber dem Zeughauskomplex ebenbürtig einzustufen.
Sämtliche Bauten der Kasernenanlage wurden 1981 mit Regierungsratsbeschluss als Schutzobjekte von kantonaler Bedeutung ins «Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte und der archäologischen Denkmäler von überkommunaler Bedeutung» aufgenommen. Das Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege aus dem Jahr 2001 misst dem Gesamtkomplex der Zürcher Kasernenanlage nationale Bedeutung zu.
Die Zürcher Kasernenanlage entstand in den Jahren 1864–1876 nach einem von Staatsbauinspektor Johann Caspar Wolff (1818–1891) verfassten Generalplan. In der Tradition einer barocken Schlossanlage ordnete er die Stallungen, das Kasernen-Hauptgebäude, die Exerzierwiese und die Zeughäuser als gestaffelte parallele Baukörper an. Die Anlage ist auf der Tiefe von fast einem halben Kilometer auf eine gemeinsame Mittelachse ausgerichtet und überspannt die Sihl. Erst wenige Jahrzehnte früher war die Stadt mit dem Rückbau der Schanzen der Stadtbefestigung geöffnet worden. Das Kasernenareal überwand die alte Stadtgrenze der Sihl und schlug eine städtebaulich entscheidende Brücke nach Aussersihl.
Die Grosszügigkeit der Kasernenanlage war und ist im städtischen Zentrum von unbestreitbarer Einmaligkeit. Bis zum Ersten Weltkrieg war die von geschnittenen Kastanien flankierte Exerzierwiese ein wichtiger städtischer Freiraum und diente auch für zivile Anlässe als Sport-, Fest- und Versammlungsplatz. Ab dem Ersten Weltkrieg bis 1987, dem Umzug des Militärs ins Reppischtal, blieb die Anlage für die Zivilbevölkerung geschlossen.
Die Gesamtanlage gehört zu den bedeutendsten Leistungen des Historismus in der Schweiz. Jeder der drei Teile – Stallungskomplex, Kasernen-Hauptgebäude und Zeughauskomplex – ist für sich formal und räumlich differenziert durchformt. Dennoch ergibt sich eine eindrückliche Gesamtwirkung. Der lang gestreckte Zeughausflügel (Zeughaus 4 / Waffensaal / Zeughaus 3) hat als Einzelbau des Historismus nationale Bedeutung und braucht internationale Vergleiche nicht zu scheuen. Die 1873–1875 unter Staatsbauinspektor Johann Jakob Müller (1827–1879) ausgeführte Kaserne ist gegenüber dem Zeughauskomplex ebenbürtig einzustufen.
Sämtliche Bauten der Kasernenanlage wurden 1981 mit Regierungsratsbeschluss als Schutzobjekte von kantonaler Bedeutung ins «Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte und der archäologischen Denkmäler von überkommunaler Bedeutung» aufgenommen. Das Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege aus dem Jahr 2001 misst dem Gesamtkomplex der Zürcher Kasernenanlage nationale Bedeutung zu.
17. April 2024 - 19:00 Uhr
Information zum Kasernenfreiraum
Probebühne Zeughaus, Kanonengasse 18b
Mittwoch, 17. April 2024
19.00 – 20.30 Uhr
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22. Februar 2023 - 20:00 Uhr
Livestream zum Kasernenareal
Digitale Informationsveranstaltung
Mittwoch, 22. Februar 2023
20.00 Uhr bis ca. 21.15 Uhr
Hier werden geplante Veranstaltungen angekündigt.
Kanton und Stadt haben bei der Erarbeitung des Masterplans gemeinsam eine Leitidee (Vision) für das Kasernenareal entwickelt: «Das Kasernenareal ist ein städtischer und regionaler Magnet mit Quartierbezug – ein lebendiger, möglichst allen zugänglicher Erholungs-, Begegnungs- und Arbeitsort. Die vielfältigen privaten und öffentlichen Nutzungen und Angebote auf dem Areal zeichnen sich dadurch aus, dass sie in erster Linie gemeinwohlorientiert sind und sich auch wandeln können. Die Nutzungen und der Betrieb auf dem ganzen Kasernenareal orientieren sich an der Leitidee.»
Die Realisierung erfolgt in Etappen. Das Bauprojekt Militärkaserne wird als erstes abgeschlossen. Anschliessend folgen der Kasernenfreiraum, das Zeughausareal und die Polizeikaserne. Insgesamt dauert die Realisierung rund zehn Jahre (bis 2032).
Der Eigentümer des Kasernenareals ist der Kanton Zürich. Das Zeughausareal (Zeughäuser und Zeughaushof) wird im Baurecht an die Stadt Zürich abgegeben. Das heisst, der Kanton bleibt zwar Eigentümer des Grund und Bodens, die Gebäude gehen aber ins Eigentum der Stadt Zürich über. Zudem darf die Stadt die gemäss Baurechtsperimeter definierte Grundstücksfläche ausschliesslich nutzen. Damit ist die Stadt Zürich für die Sanierung des Zeughausareals und dessen künftige Nutzung verantwortlich.
Für die beiden Gebäude Polizeikaserne und Zeughaus 4 sind nach dem Auszug der Kantonspolizei Zwischennutzungen geplant. Beide Zwischennutzungen sind bis Ende Oktober 2026 befristet. Die Räume werden über die Raumbörse (www.raumboerse-zh.ch) ausgeschrieben – die Vergabe erfolgt in Abstimmung mit Kultur Zürich und Stadtentwicklung Zürich. Basierend auf dem Masterplan «Zukunft Kasernenareal Zürich» sollen die beiden denkmalgeschützten Gebäude der Bevölkerung für Begegnung und Kultur offenstehen. Ebenso sind Räume zur Förderung von Kunst, Kultur und Innovation sowie für soziale Projekte vorgesehen. Die Ausschreibung für die Räume im Zeughaus 4 erfolgt mit der Öffnung der Wiese, die Ausschreibung der Räume in der Polizeikaserne beginnt Anfang 2023.
Aktuell wird die Vision aus dem Masterplan weiter konkretisiert und es werden die Zielsetzungen für Planung und Betrieb erarbeitet. Da auch die Zeughäuser denkmalgeschützt sind, orientieren sich die künftigen Nutzungen ausserdem an der robusten Gebäudestruktur: Hier gibt es Raum für Gewerbe und Handwerk ebenso wie für Genuss und Kultur. Das bestehende sozialmedizinische Angebot wird fortgeführt.
Für die Vermietung wird Liegenschaften Stadt Zürich zuständig sein. Mit Ausnahme von Nutzungen mit einem sehr langen Planungshorizont (z.B. Gastronutzungen) wird mit der Vermietung der Flächen erst nach dem Volksentscheid zum Sanierungsprojekt (ca. Ende 2026) begonnen. Zugunsten eines transparenten Vergabeprozesses und auch, weil während der Sanierung keine Rochadeflächen zur Verfügung stehen, müssen sich die heutigen Mietenden – mit Ausnahme der Sozialmedizin - auf die sanierten Räumlichkeiten neu bewerben.
Die künftigen Mietpreise in den Zeughäusern werden sich nach aktuellem Kenntnisstand im Durchschnitt deutlich unter 200 CHF pro Quadratmeter im Jahr bewegen. Insgesamt soll das Kasernenareal nicht renditeorientiert, aber kostendeckend betrieben werden.
Die Verhandlungen zwischen Stadt und Kanton sind noch nicht abgeschlossen. Daher hat der Kanton entschieden, die Räumlichkeiten der Polizeikaserne solange in Gebrauchsleihe der Stadt zu überlassen.